Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz im Bundeskabinett am 01.02.2017 beschlossen
(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)
Mit dem geplanten Gesetz sollen die deutschen Regelungen zum Datenschutz an die ab 25.Mai 2018 geltenden Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) angepasst werden. Die Verordnung räumt den Mitgliedsstaaten – vor allem bei Datenverarbeitungen der öffentlichen Stellen – zahlreiche nationale Regelungsspielräume (sog. Öffnungsklauseln) ein. Daneben dient das Vorhaben der Umsetzung der EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich Polizei und Justiz (Richtlinie (EU) 2016/680)