Bundesnetzagentur ahndet Wettbewerbsverstoß der Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Die Bundesnetzagentur hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH am 01.02.2017 untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. Die Kontaktaufnahme sollte über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen.
„Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neukundengewinnung durch dubiose Werbemittel
Die Briefe wurden beispielsweise mit dem Betreff „DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“ in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis „Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude“ versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel „Wiederholter Zustellversuch“ gekennzeichnet.
Ebenfalls versendete Postkarten enthielten den Hinweis „Wichtige Information“ und waren teilweise auch mit einem Stempel „Wiederholter Zustellversuch“ versehen. Anlass war eine angebliche „wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie“.
Die Werbung war persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Aus dem Kleingedruckten war zu entnehmen, dass die Adressdaten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen wurden.
Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.
Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 02.02.2017