Änderung des Telekommunikationsgesetzes: Digitalisierung der Hörfunkübertragung
Das Bundeskabinett hat am 03.05.2017 den von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Damit wird sichergestellt, dass künftig höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese zum Empfang normgerechter digitalisierter Signale geeignet sind.
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: „Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes setzen wir einen wichtigen Impuls zur Digitalisierung der Hörfunkübertragung. Anbieter von Rundfunkprogrammen können damit ihre Angebotsvielfalt steigern und den Hörerinnen und Hörern ein qualitativ höherwertiges Produkt anbieten. Wichtig war uns hierbei, dass die Regelung technologieneutral ausgestaltet ist. Wir möchten die Digitalisierung des Radios insgesamt fördern.“
Die Gesetzesänderung sieht die Einführung einer Ausrüstungspflicht in Form einer Schnittstelle vor, über die digital codierte Inhalte empfangen und wiedergegeben werden können. Mittels welcher Technik die digitalen Inhalte zum Hörer gelangen, also zum Beispiel mittels DAB+ oder Internetradio, wird dem Wettbewerb bzw. in erster Linie den Hörerinnen und Hörern überlassen.
Da sich die Ausrüstungspflicht nur auf Geräte bezieht, die den Programmnamen anzeigen können, beschränkt sie sich auf höherwertige Geräte. Es werden zudem nur solche Geräte einbezogen, die überwiegend zum Hörfunkempfang ausgerichtet sind: Mobilfunkgeräte werden ausgeklammert, Autoradios hingegen sind erfasst.
Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 03.05.2017