Automatisierte Autos können losfahren

Vollautomatisierte Autos könnten bald zum Alltag auf deutschen Straßen gehören. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017 zugestimmt, der die Nutzung dieser Technik regelt.

Letzte Verantwortung liegt beim Mensch

Danach sind künftig auch solche Fahrzeuge zugelassen, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Die letzte Verantwortung verbleibt allerdings beim Menschen. Der oder die Fahrerin muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können, beispielsweise wenn sich die Wetterbedingungen für die Sensoren zu sehr verschlechtern.

Blackbox für die Schuldfrage

Im Falle eines Unfalls oder bei technischem Versagen übernimmt eine Blackbox die Suche nach dem Schuldigen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit lässt sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stellt die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Gesetz nur ein erster Schritt

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12. Mai 2017 unterstreicht der Bundesrat, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher unerlässlich sei. Die neuen Regelungen hält er nur für einen ersten Schritt zur rechtsicheren und wirtschaftlichen Nutzung des hoch- und vollautomatisierten Fahrens.

Im Zuge der geplanten Evaluierung des Gesetzes müssten einige Fragen erneut geprüft und dabei die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission berücksichtigt werden. Dabei nennen die Länder vor allem die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls und eine mögliche Verdoppelung der Haftungshöchstgrenze. Aber auch die Vorgaben zum bestimmungsmäßigen Gebrauch, Datenschutzbelange und die Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten noch einmal in den Blick genommen werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. Mit der Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen beschäftigen.

 

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 12.05.2017