Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung
Die Bundesregierung zeigt sich skeptisch gegenüber einem Gesetzentwurf des Bundesrates (18/12798), der Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen soll. Die Länderkammer begründet ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung“ damit, dass das 2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht die erhoffte Wirkung gezeitigt habe. Die Verbraucherzentralen hätten festgestellt, „dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert“, schreibt der Bundesrat. Deshalb schlägt er vor, dass solche Verträge erst wirksam werden sollen, wenn sie vom Anbieter nochmals als Text vorgelegt und vom Verbraucher auch in Textform – auf Papier oder auf elektronischem Weg – bestätigt wurden.
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Der Bundesregierung erscheine es „derzeit nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen“, schreibt sie. Die Regierung werde nun „prüfen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und gegebenenfalls Handlungsoptionen ermitteln“.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.06.2017