Vereinfachung des Datenaustauschs zur Strafverfolgung in der EU begrüßt

Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, zeigt sich erfreut, dass die Europäische Kommission nunmehr einen Verordnungsentwurf für die Verbesserung des Europäischen Strafregisters („ECRIS-TCN“) vorgelegt hat. „Der Austausch von Daten über Verurteilungen von Straftätern aus Drittstaaten innerhalb der Europäischen Union muss dringend verbessert werden. Gerade bei fehlenden Ausweispapieren müssen wir grenzüberschreitend in der Lage sein, für eine schnelle Identifizierung zu sorgen. Dafür brauchen wir ein effizientes, für alle Mitgliedstaaten gültiges Verfahren. Ich begrüße daher den nun vorgelegten Entwurf, insbesondere die dort vorgesehene Speicherung von Fingerabdrücken. Nun sind alle Akteure aufgefordert, schnellstmöglich für dessen Verwirklichung zu sorgen“, so der Minister.

Der inzwischen von der Europäischen Union vorgelegte Verordnungsentwurf sieht insbesondere vor, für jeden verurteilten Drittstaatenangehörigen zeitnah nach der Verurteilung zentral einen Datensatz mit festgelegten Angaben anzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Fingerabdruck-Daten, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Namen der Eltern, gegebenenfalls frühere Namen, Pseudonyme und/oder Aliasnamen sowie der Code des Urteilsmitgliedstaats.

„Die erschütternden Vorfälle der letzten Zeit zeigen, dass die EU geschlossen gegen terroristische Angriffe vorgehen muss. Dies gilt auch und gerade für die Strafverfolgung. Es kann nicht sein, dass Informationen über in anderen Mitgliedstaaten rechtskräftig verurteilte Straftäter aus Drittstaaten in Deutschland nicht verfügbar sind. Die Umsetzung des nun vorliegenden Entwurfs wird hier endlich für eine Verbesserung sorgen“, so der Minister abschließend.

Bereits die Justizministerkonferenz unter Vorsitz von Mertin, hatte sich im Juni 2017 auf Antrag von Rheinland-Pfalz mit der Materie befasst und eine entsprechende Forderung erhoben.

Information:

ECRIS steht für „European Criminal Records Information System“, ein System zur Vernetzung der nationalen Strafregisterdatenbanken innerhalb der EU, das im April 2012 erschaffen und zwischenzeitlich von fast allen EU-Mitgliedstaaten implementiert wurde. Vernetzt werden hier aktuell nur die Daten von EU-Staatsangehörigen.

TCN ist die Abkürzung für „Third Country Nationals“, d. h. Drittstaatenangehörige im Sinne der EU bzw. staatenlose Personen. Die geplante ECRIS-TCN-Verordnung zielt darauf ab, auch bei Drittstaatsangehörigen einen erleichterten Austausch von Strafregistereintragungen innerhalb der EU zu ermöglichen.

 

Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 18.08.2017