Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2018 (vgl. Presseerklärung der BRAK Nr. 22 vom 08.08.2018 ).
Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01./ 02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein.
„Ich freue mich, dass die BRAK das beA-System endlich wieder in Betrieb nehmen kann“, so BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. „Alle Kolleginnen und Kollegen haben jetzt Planungssicherheit.“
Quelle: BRAK, Pressemitteilung vom 20.08.2018