Die neue Richtlinie fördert außerdem europäische Werke, indem sie einen Anteil von 30 Prozent an europäischen Werken bei Video-on-Demand Diensten garantiert. Das Herkunftslandprinzip wird als Eckpfeiler der EU-Verordnung für den audiovisuellen Bereich beibehalten, wobei die jeweils geltenden Vorschriften der Mitgliedstaaten klarer definiert werden müssen.
Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, und EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel, zuständig für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, begrüßten das positive Votum: „Europa braucht audiovisuelle Regeln, die an die sich verändernde audiovisuelle Landschaft angepasst sind. Alle Betreiber werden nun Teil eines gerechteren Regelungsumfelds sein, in dem die Europäer, insbesondere Kinder, besser vor Hass und schädlichen Inhalten geschützt sind und in dem europäische Produktionen gedeihen können.“
Der Ministerrat wird die Richtlinie in den kommenden Wochen verabschieden. Damit kann sie Ende des Jahres in Kraft treten. Nach der förmlichen Annahme der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.10.2018