Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt werden. Der DStV und die BStBK haben mit Blick darauf gemeinsame Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberatungskanzleien mit zahlreichen Arbeitshilfen und Mustern für die Praxis veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung der Hinweise mit Stand Oktober 2018 ist ab sofort auf der DStV-Webseite in der Rubrik Praxistipps abrufbar.
Quelle: DStV, Mitteilung vom 11.10.2018