Der Bundesrat lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ( 19/6334 ) ab. Gegen den Entwurf, der am 17.01.2019 in erster Lesung durch den Bundestag beraten werden soll, bestünden „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates ( 19/6926 ). Die Bundesregierung plant mit dem Gesetz Maßnahmen zur Überwachung angeordneter Fahrverbote wegen Überschreitung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid-Emissionen. Dazu ist vorgesehen, dass Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können. Die zuständigen Landesbehörden sollen spezielle Daten für Kontrollen „auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden“ dürfen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.01.2019