Anwaltsverzeichnis wieder online
Seit dem 10.01.2018 sind einzelne Dienste des beA-Systems, die von den gemeldeten Sicherheitsrisiken nicht betroffen sind, wieder verfügbar.
Insbesondere ist das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) wieder online. Über den europaweiten Anwaltssuchdienst Find a Lawyer ist es wieder möglich, auch in Deutschland zugelassene Anwältinnen und Anwälte zu suchen.
Wieder möglich sind auch Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK). Das Bestellsystem der BNotK greift über eine Schnittstelle auf das beA-System zu und war deshalb von der Außerbetriebnahme des beA mitbetroffen. Ihre zur Bestellung einer beA-Karte nötige SAFE-ID können Anwältinnen und Anwälte nun wieder selbst im Anwaltsverzeichnis nachschlagen.
Die beA-Webanwendung selbst steht weiterhin nicht zur Verfügung. Insoweit bleibt die BRAK bei ihrer Ankündigung, das Postfach erst wieder zur Verfügung zu stellen, wenn die vor Weihnachten gemeldeten Sicherheitsrisiken behoben sind. Das bedeutet, dass auch Gerichte, Behörden, Notare oder Inhaber von EGVP-Bürgerpostfächern bis auf weiteres keine Nachrichten an beA-Postfächer senden können.
Quelle: BRAK, Mitteilung vom 17.01.2018