BMI und BMWi im Austausch mit der Wirtschaft zum neuen Datenschutzrecht
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führen die bereits im Juli begonnenen Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden und Aufsichtsbehörden zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG 2018 am 5. Oktober 2017 fort. Zielsetzung der Gespräche ist es, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anpassung ihrer Datenverarbeitungen an die ab Mai 2018 geltenden Datenschutzstandards zu unterstützen.
Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, erklärt hierzu: „Die rechtssichere und rechtzeitige Umsetzung des neuen Datenschutzrechts stellt viele Unternehmen vor eine schwierige Aufgabe. Mit der Veranstaltungsreihe greifen wir die Themen auf, die den Unternehmen besonders am Herzen liegen. Zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wollen wir die deutsche Wirtschaft unterstützen und den Implementierungsprozess aktiv begleiten.“
Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Die Datenschutz-Grundverordnung schafft innerhalb der EU weitgehend einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Bereich des Datenschutzes. Das ist eine große Errungenschaft. Um auch die praktische Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu einem Erfolg zu machen, halte ich es für wichtig, dass die Wirtschaft und die Datenschutzbehörden frühzeitig in einen Dialog eintreten. Ziel der Veranstaltung ist daher ein offener Austausch über Fragen der Umsetzung, um gemeinsam praxisorientierte Lösungen gerade für KMU zu erarbeiten.“
Im Mittelpunkt der heutigen Veranstaltung im Bundesministerium des Innern stehen die Informations- und Dokumentationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung, das Instrument der Datenschutz-Folgeabschätzung und die Aufgaben und Arbeitsweise des Europäischen Datenschutzausschusses. Die nächste Veranstaltung findet im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statt.
Zum Hintergrund:
Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Sie bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Es wurde mit dem am 5. Juli 2017 verkündeten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz der EU grundlegend überarbeitet und schafft den notwendigen gesetzlichen Rahmen, damit die EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 ihre volle Wirkung entfalten kann.
Quelle: BMWi, BMI, Gemeinsame Pressemitteilung vom 05.10.2017