Bundesrat für mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung
Der Bundesrat möchte Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon schützen und hat am 12. Mai 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es darin.
Weitere Verzögerungen nicht hinnehmbar
Erhebungen von Verbraucherzentralen belegten eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte die Bundesregierung damals einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Verträge im Bereich der Gewinnspiele seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz ungeachtet der Vorgaben des Koalitionsvertrages noch immer nicht evaluiert worden ist. Eine weitere Verzögerung gesetzlicher Maßnahmen sei jedoch nicht hinnehmbar.
Verbraucher müssen Verträge bestätigen
Dabei müsse gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge abgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf schlägt die Länderkammer deshalb eine Regelung vor, wonach Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Der Lösungsvorschlag entspreche auch dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie. Die Länder halten diese so genannte Bestätigungslösung schon seit längerem für erforderlich und hatten mehrfach Versuche zu ihrer Einführung unternommen.
Weiteres Verfahren
Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017