Bundesrat hinterfragt Internet-Sperren
Der Bundesrat regt an, im Zuge der geplanten Novelle des Telemediengesetzes technische Möglichkeiten zum Sperren von Internetseiten zu überprüfen und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu berücksichtigen. In seiner Stellungnahme (18/12496) zu der geplanten Gesetzesänderung (18/12202) erklärt der Bundesrat, dass manche Sperrmöglichkeiten technisch kaum zu realisieren sein dürften. Er stellt auch in Frage, ob ein derartiger Aufwand zielführend ist, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden – oder ob etwa illegale Tauschbörsen rasch Wege finden würden, Sperren zu umgehen. Der Bundesrat warnt zudem vor einer Überregulierung: Overblocking sollte demzufolge „in jedem Fall vermieden werden“.
Die Bundesregierung lehnt es ab, die Anregungen des Bundesrats zu vertiefen. Nutzungssperren sollten grundsätzlich nach einer Einzelfallprüfung erfolgen, schreibt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung. Der grundsätzliche Anspruch darauf sei ein Abwägen zwischen Interessen von Urhebern einerseits und den Betreibern von Hotspots andererseits. „Welche Maßnahme im konkreten Fall eine interessengerechte Lösung bietet, kann nicht pauschal vorweggenommen werden, sondern bedarf einer Einzelfallabwägung“, führt die Regierung weiter aus.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.06.2017