E-Justice-Rat legt Grundstein für Entwicklung eines bundesweiten IT-Programms für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Mit der Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Justiz in ihrer E-Justice-Rat-Sitzung am 20.09.2017 den Grundstein für die Entwicklung eines gemeinsamen bundesweiten IT-Programms zur Bearbeitung gerichtlicher und staatsanwaltlicher Verfahren gelegt.
„Dieses gemeinsame IT-Programm wird die unterschiedlichen Lösungen ersetzen, die derzeit noch in den einzelnen Bundesländern genutzt werden“, erklärte Stefanie Otte, Vorsitzende des E-Justice-Rats und Staatssekretärin im Niedersächsischen Justizministerium. „Damit wird nicht nur der Austausch von elektronischen Akten erleichtert werden, wir werden auch schneller und kostengünstiger arbeiten können. Das kommt den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern in der digitalisierten Welt zu Gute.“
Das Fachprogramm wird aktuellen Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit gerecht. Es soll bundesweit zunächst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden. Später sollen auch Staatsanwaltschaften und Fachgerichte damit arbeiten.
„Dass wir mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung bereits heute die organisatorische Basis für das künftige gemeinsame IT-Programm legen konnten, ist großartig und keineswegs selbstverständlich. Umfangreiche Vorarbeiten durch Expertinnen und Experten in den Ländern waren hierfür nötig. Dass diese so zügig abgeschlossen werden konnten, zeigt wie wichtig uns dieses Projekt ist“, erklärte Otte weiter. Der Beschluss zur Erstellung eines gemeinsamen Fachprogramms war erst im März dieses Jahres gefasst worden.
Hintergrund
Als Gremium auf Ebene der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen in Bund und Ländern koordiniert der E-Justice-Rat die übergreifenden Aufgaben des IT-Einsatzes in den Justizbehörden. Mit seiner Arbeit sorgt er unter anderem für einheitliche IT-Standards sowie gemeinsame IT-Sicherheitskataloge und damit für wirtschaftliche und interoperable IT-Landschaften in der Justiz.
Quelle: Justizministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 20.09.2017