Entwurf eines Lobbyregistergesetzes
Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters“ (19/15) vorgelegt. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, soll mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters „Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht“. Ziel sei es, eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.
Unter anderem regelt der Gesetzentwurf den Angaben zufolge, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. So sollen zum Beispiel Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, Angaben zu ihren Auftraggebern und dem Umfang der Dienstleistung machen müssen. Vereine, Stiftungen und Verbände, die unter den Anwendungsbereich des angestrebten Gesetzes fallen, müssen danach unter anderem über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben. Darüber hinaus werde geregelt, welche Folgen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben und wie das Register geführt und organisiert wird.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.11.2017