EU-Kommission will Whistleblower besser schützen
Die EU-Kommission will Hinweisgeber künftig mithilfe von am 23.04.2018 vorgeschlagenen EU-weiten Mindeststandards besser schützen. Damit reagiert die Kommission auf Enthüllungen wie Dieselgate, Luxleaks und die Panama Papers. „Viele der jüngsten Skandale wären nicht ans Licht gekommen, hätten Hinweisgeber nicht den Mut gehabt, sie zu melden“, so der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. „Wer richtig handelt, sollte nicht bestraft werden. Mit dem heutigen Vorschlag werden zudem auch jene geschützt, die investigativen Journalisten als Quelle dienen und damit dazu beitragen, dass die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit in Europa gewahrt bleiben.“
Der am 23.04.2018 vorgelegte Vorschlag soll Hinweisgebern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, ein hohes Schutzniveau anhand EU-weiter Mindeststandards bieten. Mit der neuen Richtlinie werden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation als auch an Behörden geschaffen. Darüber hinaus werden Hinweisgeber vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien geschützt, und nationale Behörden werden verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen.
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Mit den neuen Regeln für den Hinweisgeberschutz wird sich das Blatt wenden. In einer globalisierten Welt, in der das Streben nach Gewinnmaximierung mitunter zulasten der Gesetzestreue geht, müssen wir Menschen helfen, die das Risiko auf sich nehmen und schwere Verstöße gegen das EU-Recht aufdecken. Das sind wir den ehrlichen Menschen Europas schuldig.“
Hinweisgeber können dabei helfen, Verstöße gegen das EU-Recht aufzudecken, zu untersuchen und zu ahnden. Sie tragen außerdem wesentlich dazu bei, dass Journalisten und die freie Presse ihrer grundlegenden Aufgabe in unseren Demokratien nachkommen können. Darum müssen Hinweisgeber vor Einschüchterung und/oder Vergeltung geschützt werden. Bürger, die illegale Handlungen aufdecken, sollten dafür nicht bestraft werden. In der Praxis bezahlen sie jedoch für ihren Einsatz oftmals mit ihrem Arbeitsplatz, ihrem Ruf oder sogar ihrer Gesundheit. 36 % der Arbeitnehmer, die Verstöße gemeldet haben, berichten von Vergeltungsmaßnahmen (Global Business Ethics Survey 2016). Der Schutz von Hinweisgebern wird auch zum Schutz der Meinungs- und der Medienfreiheit beitragen und ist für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Europa von wesentlicher Bedeutung.
Schutz bei Meldungen von Verstößen in zahlreichen Bereichen des EU-Rechts
Der heute vorgelegte Vorschlag gewährleistet EU-weiten Schutz bei der Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht in den Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, kerntechnische Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Die neuen Vorschriften sollen außerdem bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften und die Körperschaftsteuer-Vorschriften sowie bei Schädigungen der finanziellen Interessen der EU zur Anwendung kommen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, über diese Mindeststandards hinauszugehen und darauf aufbauend umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.
Klare Mechanismen und Pflichten für Arbeitgeber
Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR müssen ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen. Auch alle Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern werden von der neuen Richtlinie erfasst.
Die erforderlichen Schutzmechanismen sollen Folgendes umfassen:
- klare Meldekanäle innerhalb und außerhalb der Organisation, um die Vertraulichkeit zu wahren;
- ein dreigliedriges Meldesystem bestehend aus:
- internen Meldekanälen;
- Meldungen an die zuständigen Behörden – wenn interne Kanäle nicht funktionieren oder nach vernünftigem Ermessen nicht funktionieren können (z. B. wenn die Nutzung interner Kanäle die Wirksamkeit von Untersuchungsmaßnahmen der zuständigen Behörden gefährden könnte);
- Meldungen in der Öffentlichkeit/den Medien – wenn nach der Meldung über andere Kanäle keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden oder wenn eine unmittelbare oder offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses oder die Gefahr eines irreparablen Schadens besteht.
- Rückmeldepflichten für Behörden und Unternehmen, die innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und sie weiterverfolgen müssen.
- Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz: Jegliche Vergeltungsmaßnahmen sind untersagt und sollen geahndet werden. Wenn ein Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen erleidet, soll er Zugang zu kostenloser Beratung und angemessenen Abhilfemaßnahmen erhalten (z. B. Maßnahmen gegen Belästigung am Arbeitsplatz oder zur Vermeidung einer Entlassung). Die Beweislast wird in solchen Fällen umgekehrt, sodass die von der Meldung betroffene Person oder Organisation nachweisen muss, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreift. Hinweisgeber werden auch in Gerichtsverfahren geschützt, etwa indem sie von der Haftung für offengelegte Informationen befreit werden.
Wirksame Sicherungsmaßnahmen
Mit dem Vorschlag werden verantwortungsvolle Hinweisgeber geschützt, die tatsächlich im öffentlichen Interesse handeln wollen. Daher enthält der Vorschlag auch Sicherungsmaßnahmen, durch die in böser oder missbräuchlicher Absicht getätigte Meldungen unterbunden und Rufschädigungen vermieden werden sollen. Für die von der Meldung eines Hinweisgebers betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, und sie haben das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, ein faires Verfahren und Verteidigung.
Hintergrund
Der Schutz von Hinweisgebern ist in der EU uneinheitlich geregelt. Derzeit sorgen nur zehn EU-Mitgliedstaaten dafür, dass Hinweisgeber uneingeschränkt geschützt werden. Die übrigen Länder gewähren nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern.
Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf die Empfehlung des Europarates zum Schutz von Whistleblowern aus dem Jahr 2014, in der empfohlen wird, dass die Mitgliedstaaten über einen normativen, institutionellen und justiziellen Regelungsrahmen verfügen, um Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehungen Meldungen machen oder Informationen über Gefahren oder Nachteile für das öffentliche Interesse mitteilen; die Empfehlung enthält zudem Grundsätze, um Staaten bei der Einführung oder Überprüfung solcher Rahmen anzuleiten.
Der Rat forderte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen zur Steuertransparenz vom 11. Oktober 2016 auf, mögliche künftige EU-Maßnahmen zu prüfen. Auch Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften fordern seit Langem EU-weit einheitliche Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern, die im öffentlichen Interesse handeln.
Die Kommission hat sich im November 2016 auf dem zweiten jährlichen Kolloquium über die Grundrechte zum Thema „Medienvielfalt und Demokratie“ verpflichtet, Hinweisgeber zu schützen, die Journalisten als Quelle dienen.
Darüber hinaus trägt die Stärkung des Hinweisgeberschutzes der Zusage der Kommission Rechnung, sich stärker auf die Durchsetzung des EU-Rechts zu konzentrieren, wie in ihrer Mitteilung zum EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung aus dem Jahr 2016 angekündigt.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 23.04.2018