Abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland verlassen müssen, haben es in Zukunft schwerer, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Bei Bankgeschäften gelten europaweit neue Sicherheitsbestimmungen. Diese und weitere Neuregelungen treten zum September 2019 in Kraft.
1. Flucht, Asyl, Migration
Ausreisepflicht besser durchsetzen
Damit abgelehnte Asylbewerber Deutschland in der ihnen gesetzten Frist auch tatsächlich verlassen, hat die Bundesregierung die Rückkehrpraxis verbessert. Behörden ist es künftig leichter möglich, abgelehnte Asylbewerber zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Gewahrsam zu nehmen. Straffällige Asylbewerber können schneller ausgewiesen werden. Wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, hat mit Sanktionen zu rechnen.
Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 21. August 2019 in Kraft getreten.
Deutscher Pass kann aberkannt werden
Deutsche mit Doppelpass verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen. Außerdem ist das Staatsangehörigkeitsgesetz um die Anforderung zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ ergänzt worden. Damit sind künftig vor allem Mehr- oder Vielehen bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen.
Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist am 9. August in Kraft getreten.
Datenaustausch wird verbessert
Die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden wird verbessert. Zudem wird die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten vereinfacht und Verfahren beschleunigt.
Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 9. August 2019 in Kraft getreten.
2. Verbraucherschutz
Europaweit mehr Sicherheit bei Bankgeschäften im Netz
Ab dem 14. September 2019 ist es verbindlich: Kunden müssen sich aufgrund der EU-Zahlungsrichtlinie bei Geschäften mit Banken im Netz zweifach identifizieren: Neben der Eingabe von Nutzerkennung beziehungsweise PIN ist beispielsweise eine TAN einzugeben, die mittels App, SMS oder eines sogenannten TAN-Generators neu erzeugt wurde. Die Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen gelten bei Kleinstbeträgen.
Für Kreditkartenzahlungen bei Einkäufen im Netz verbleibt es zunächst bei den einfacheren Sicherheitsbestimmungen. Die Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist, um ihnen die Umstellung auf die starke Kundenauthentifizierung zu erleichtern.
Mehr Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Seit dem 13. August 2019 gelten neue Regeln zu Sicherheitsstufen und -maßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in entsprechenden Anlagen. Schwerpunkt sind gentechnische Arbeiten mit Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren in geschlossenen Systemen, etwa in der Grundlagenforschung, angewandten Forschung, Bioökonomie und Pharmazie.
3. Gesundheit
Mehr Sicherheit bei Medikamenten
Bessere Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden, stärkere Kontrollen von Apotheken und Herstellbetrieben: Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung enthält ein Bündel von Maßnahmen, um Patienten vor gefälschten oder verunreinigten Arzneimitteln besser zu schützen. Das Gesetz ist am 16. August 2019 in Kraft getreten.
4. Soziales
Neue Bedarfssätze für Asylbewerber
Zum 1. September 2019 werden die Bedarfssätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu festgesetzt. Die Geldleistung für Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, sinkt von 354 auf 344 Euro. Die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden künftig als Sachleistung erbracht. Außerdem wird die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Sie können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.08.2019