Kommission will Rechte des geistigen Eigentums besser schützen
Die EU-Kommission hat am 29.11.2017 eine Reihe von Initiativen präsentiert, mit denen die Rechte des geistigen Eigentums besser geschützt werden sollen. „Ab heute sind wir alle besser in der Lage, die „großen Fische“ hinter den gefälschten Waren und raubkopierten Inhalten zu fangen, die unseren Unternehmen schaden und unsere Arbeitsplätze, aber auch unsere Gesundheit und Sicherheit in Bereichen wie Medikamente und Spielzeug gefährden“, so EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska. „Mit einem Patentvergabesystem, das die Einführung des Internets der Dinge – vom Smartphone bis zum vernetzten Auto – begünstigt, positionieren wir außerdem Europa an weltweit führender Stelle.“
Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Kommission, sagte: „Das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas hängen zu einem großen Teil von den vielen Unternehmern in der EU – vom Start-up bis zum Großunternehmen – ab, die in neue Ideen und Wissen investieren. Mit dem umfangreichen Paket, das wir heute präsentieren, werden Anwendung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verbessert und Investitionen in Technologie und Produktentwicklung in Europa angeregt.“
Die heute verabschiedeten Maßnahmen betreffen u. a. Folgendes:
Intensivere Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie: Die Kommission will gewerbsmäßige Schutzrechtsverletzer von den Einnahmequellen abschneiden, durch die ihre kriminellen Aktivitäten lukrativ werden – dabei werden die Geldflüsse und somit die „großen Fische“ und nicht Einzelpersonen verfolgt. Sie stellt ferner sicher, dass Durchsetzungsmaßnahmen an die Anforderungen des heutigen digitalen Zeitalters angepasst werden. Mit den am 29.11.2017 vorgestellten Initiativen will die Kommission:
- für ein einheitliches Maß an Rechtssicherheit und einen berechenbaren Rechtsrahmen in der EU sorgen. Mit dem neuen Leitfaden wird klargestellt, wie die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums aus dem Jahr 2004 anzuwenden ist. Die Richtlinie hat sich als wichtiges Instrument bei der Bekämpfung des Missbrauchs der Rechte des geistigen Eigentums bewährt. Doch kam es im Laufe der Jahre zu unterschiedlichen Auslegungen einiger Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten. Mit dem Leitfaden werden diese Auslegungsfragen geklärt, wodurch die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht und die zivilrechtliche Durchsetzung in der gesamten EU von vorneherein erleichtert wird. Außerdem fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen durch die Förderung der juristischen Aus- und Fortbildung zu intensivieren, Urteile zu Rechtssachen, die den Immaterialgüterschutz betreffen, systematisch zu veröffentlichen und alternative Instrumente zur Streitbeilegung zu fördern.
- Die Industrie zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen ermutigen. Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen im Rahmen des Memorandum of Understanding über den Internethandel mit gefälschten Waren unterstützt die Kommission weiterhin unter Federführung der Industrie ergriffene Initiativen zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen, wozu auch freiwillige Vereinbarungen über Online-Werbung, Zahlungsdienste sowie Transport- und Speditionsdienstleistungen gehören. Solche Vereinbarungen können rascher zu Maßnahmen gegen Nachahmungen und Produktpiraterie führen als Gerichtsverfahren. Sie ergänzen die jüngste, von der Kommission zusammengestellte Orientierungshilfe für Onlineplattformen zur Bekämpfung illegaler Inhalte.
- Weniger nachgeahmte Produkte auf den EU-Markt gelangen lassen. Die Kommission schlägt vor, die Kooperationsprogramme mit Drittländern (China und Länder in Südostasien und Lateinamerika) auszubauen und eine Beobachtungsliste mit Märkten einzurichten, die an erheblichen Schutzrechtsverletzungen beteiligt sind oder diese begünstigen. Die Kommission wird einen aktualisierten Bericht über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern veröffentlichen.Sie wird die Kooperation zwischen den EU-Zollbehörden fördern, insbesondere durch eine Bewertung der Umsetzung des EU-Aktionsplans im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums (2013-2017) und durch Vorschläge für eine gezieltere Unterstützung der nationalen Zollbehörden.
Schaffung eines fairen und ausgewogenen Systems für standardessenzielle Patente: Viele Schlüsseltechnologien, die Teil globaler Branchenstandards sind (wie WiFi oder 4G), werden durch standardessenzielle Patente (SEP) geschützt. Heute bietet die Kommission einen Leitfaden und Empfehlungen für ein ausgewogenes und effizientes SEP-System an, bei dem zwei Ziele miteinander in Einklang gebracht werden: Produkthersteller erhalten Zugang zu Technologien unter transparenten und berechenbaren Lizenzvergaberegeln; gleichzeitig werden Patentinhaber für ihre Investitionen in F&E und Normungsaktivitäten belohnt, sodass es für sie attraktiver wird, ihre besten Technologien für die Aufnahme in Normen zur Verfügung zu stellen. Größere Transparenz und Berechenbarkeit dürften der EU und damit den vielen dort ansässigen Start-ups einen Vorsprung beim globalen Wettlauf im Bereich technologische Innovation verschaffen und so die Möglichkeit bieten, das Potenzial der 5G-Technik und des Internets der Dinge voll auszuschöpfen.
Die Kommission wird die im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen erzielten Fortschritte genau überwachen und den Bedarf an weiteren Maßnahmen bewerten.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.11.2017