Länder unterstützen offenes WLAN in Deutschland
Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu verbessern und offene WLAN-Zugänge in Deutschland zu fördern. In seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Telemediengesetzes vom 12. Mai 2017 regt er allerdings an, die darin vorgesehenen technischen Maßnahmen zur Sperrung von Informationen noch einmal zu überprüfen. Davon betroffen seien in der Regel Laien. Für sie sei eine Sperrung von Router-Ports oder Internetseiten technisch kaum realisierbar. Außerdem geben die Länder zu bedenken, dass solche Maßnahmen ohnehin umgangen werden könnten.
Keine Hürden mehr für offene Hotspots
Mit ihrem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes beendet die Bundesregierung die so genannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets: Wer sein offenes WLAN-Netz anderen zur Verfügung stellt, soll künftig nicht mehr dafür haften müssen, wenn diese illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Café-Besitzer und ähnliche Ladenbetreiber könnten dann ohne Sorge offenes WLAN für ihre Kunden anbieten. Laut Gesetzentwurf haben sie weder Unterlassungsforderungen noch Abmahnkosten zu fürchten. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, ihr WLAN zu verschlüsseln oder eine Vorschaltseite einzurichten. Auch die Identität ihrer Nutzer müssen sie nicht prüfen.
Ein Schub für die weitere Digitalisierung
Bereits im vergangenen Jahr hatte das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes den Anspruch von Rechteinhabern auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Betreiber öffentlicher WLAN-Netzte beseitigt. Von den zusätzlichen Änderungen verspricht sich die Bundesregierung einen entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017