Mitgliedstaaten einigen sich auf zentrales digitales Zugangstor für eine modernere Verwaltung
Die Beantragung von Geburtsurkunden, Kraftfahrzeuganmeldungen oder Unternehmensgründungen soll künftig online zugänglich gemacht werden, sowohl für Nutzer im Inland wie auch für Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten am 30.11.2017 geeinigt. „Das zentrale digitale Zugangstor ist ein großer Schritt, um den EU-Binnenmarkt leichter zugänglich zu machen – es wird neue berufliche und persönliche Möglichkeiten für Menschen und Unternehmen in der gesamten EU eröffnen. Es stellt außerdem einen starken Anreiz dar, um die öffentlichen Verwaltungen durch die Entwicklung ehrgeiziger und nutzerorientierter E-Government-Strategien zu modernisieren“, so EU-Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska.
„Ich zähle jetzt auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments, damit das zentrale digitale Zugangstor bald Realität wird“, so Bieńkowska weiter.
Mit dem zentralen digitalen Zugangstor werden Menschen und Unternehmen künftig einen leichteren Zugang zu hochwertigen Informationen, Online-Verwaltungsverfahren und -Hilfsdiensten haben. Jedes Verfahren, das derzeit für Nutzer im jeweiligen Inland online zur Verfügung steht, wird nun für Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten und in einer zusätzlichen EU-Sprache zugänglich sein.
13 wichtige Verwaltungsverfahren wie die Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs, eine Unternehmensgründung oder die Beantragung von Sozialleistungen müssen online zugänglich gemacht werden. Nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung müssen wichtige Daten, die schon von nationalen Behörden aufgenommen wurden, nur einmal vorgelegt werden. Diese sollten anschließend auf Antrag des Nutzers zugänglich gemacht werden, sodass sie für die meisten wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden können.
Das zentrale digitale Zugangstor ist die Antwort auf den Bedarf der Nutzer in einer digitalen Welt. Es könnte Unternehmen dabei helfen, pro Jahr Einsparungen von mehr als 11 Mrd. Euro zu erzielen, und für EU-Bürger könnte es bis zu 855.000 Stunden weniger Zeitaufwand bedeuten. Von der Initiative werden diejenigen Bürger profitieren, die in ein anderes EU-Land ziehen oder dort Geschäfte tätigen, aber auch jene, die im eigenen Land bleiben wollen. Sie setzt ferner Anreize für Mitgliedstaaten, E-Government-Strategien einzuführen, um einen modernen und effizienten öffentlichen Dienst anbieten zu können.
Die Minister sprechen bei ihrem heutigen Ratstreffen auch über weitere Fortschritte des digitalen Binnenmarkts, darunter das Vorgehen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und die Entwicklung von Hochleistungscomputern.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.11.2017