Rahmen für den freien Fluss nicht personenbezogener Daten
Gute Nachrichten für die europäische Datenwirtschaft: Nicht personenbezogene Daten sollen in Zukunft im freien Binnenmarkt ungehindert fließen dürfen. Mitgliedstaaten dürfen damit Organisationen nicht länger verpflichten, Daten an einem Standort innerhalb ihrer Grenzen zu speichern oder zu verarbeiten. Ergänzend zu den bestehenden Vorschriften für personenbezogene Daten hat die EU-Kommission am 19.09.2017 eine Reihe neuer Vorschriften für den freien Fluss nicht personenbezogener Daten in der EU vorgelegt. Damit sollen personenbezogene Daten in der gesamten Union gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu steigern und die öffentlichen Dienste zu modernisieren.
Die Aufhebung von Datenlokalisierungsbeschränkungen gilt als der wichtigste Faktor, damit sich der Wert der Datenwirtschaft bis 2020 auf 4 Prozent des BIP verdoppeln kann.
Hierzu Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der EU-Kommission: „Europas digitale Wirtschaft ist noch immer entlang nationaler Trennlinien abgeschottet. Dadurch wird ein stärkeres digitales Wachstum in Europa behindert. Zusammen mit den EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten wird unser Vorschlag den freien Fluss von Daten aller Art im Binnenmarkt ermöglichen. Der freie Datenfluss wird KMU und Start-up-Unternehmen die Entwicklung neuer, innovativer Dienste und den Eintritt in neue Märkte erleichtern.“
Die Vorschläge
- Grundsatz des grenzüberschreitenden freien Flusses nicht personenbezogener Daten: In Zukunft können die Mitgliedstaaten Organisationen nicht länger verpflichten, Daten an einem Standort innerhalb ihrer Grenzen zu speichern oder zu verarbeiten. Beschränkungen sind nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission neue oder bestehende Datenlokalisierungsanforderungen mitteilen. Durch den freien Fluss nicht personenbezogener Daten wird es für die Unternehmen einfacher und billiger, grenzüberschreitend tätig zu sein, ohne über doppelte IT-Systeme verfügen oder dieselben Daten an verschiedenen Orten sichern zu müssen.
- Grundsatz der Verfügbarkeit von Daten für die gesetzliche Kontrolle: Die zuständigen Behörden können ihre Rechte auf Zugang zu Daten unabhängig davon ausüben, wo in der EU sie gespeichert oder verarbeitet werden. Der freie Fluss nicht personenbezogener Daten berührt nicht die Pflicht von Unternehmen und anderen Organisationen, bestimmte Daten für Kontrollzwecke bereitzustellen.
- Entwicklung von EU-Verhaltenskodizes, um die Hemmnisse beim Wechsel zwischen Anbietern von Cloud-Diensten und bei der Rückübertragung von Daten auf die eigenen IT-Systeme der Nutzer zu beseitigen.
Vorteile für Unternehmen und Bürger
Durch die neuen Vorschriften werden die Rechtssicherheit und das Vertrauen von Unternehmen und Organisationen erhöht. Sie werden ferner den Weg ebnen für einen echten EU-Binnenmarkt für die Datenspeicherung und -verarbeitung, der zu einem wettbewerbsfähigen, sicheren und zuverlässigen europäischen Cloud-Sektor und gleichzeitig zu niedrigeren Preisen für die Nutzer von Datenspeicherungs- und -verarbeitungsdiensten führen wird.
Da die neuen Vorschriften darauf abzielen, das Vertrauen zu erhöhen, dürften die Unternehmen Cloud-Dienste verstärkt nutzen und sich beim Eintritt in neue Märkte abgesichert fühlen. Außerdem können sie ihre betriebseigenen IT-Ressourcen an die kostengünstigsten Standorte verlagern. Dies bedeutet letztlich ein zusätzliches Wachstum des BIP der EU um schätzungsweise 8 Mrd. Euro pro Jahr.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.09.2017