Der Bundesrat hat eine Reihe von Vorschlägen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 ( 19/4671 ) vorgelegt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 19/5554 ) hervor. Mit dem Entwurf soll die EU-Richtlinie umgesetzt und das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Redaktionelle bzw. bereichsspezifische Anpassungen sind in 21 Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Wie die Bundesregierung in der in ihrer Unterrichtung enthaltenen Gegenäußerung informiert, soll ein Teil der Vorschläge des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden. Anderen Vorschlägen stimmt sie nicht zu.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.11.2018
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