Zugang zu digitalen Behördendiensten soll EU-weit vorangebracht werden

Der Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten soll EU-weit verbessert werden. Die für elektronische Behördendienste, sog. E-Government-Dienste, zuständigen Minister haben am 06.10.2017 in Tallinn bekräftigt, die Nutzung von elektronischen Identifizierungsnachweisen beschleunigen. Deutschland hatte letzte Woche als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) abgeschlossen. Damit sind alle EU-Mitgliedstaaten ab September 2018 verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.

Kommissionsvizepräsident Ansip und EU-Kommissarin Gabriel begrüßten die heutige Erklärung von Tallinn: „Wir begrüßen die Zusage der europäischen Minister, die öffentlichen Verwaltungen in Europa zu modernisieren, das ist ein wichtiger Impuls für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Alle Europäer sollten wie zu Hause Zugang zu Online-Diensten in anderen Mitgliedstaaten haben und elektronische Transaktionen müssen im Binnenmarkt erheblich erleichtert werden.

Im digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) erforderlich, damit nationale eIDs in allen Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Die Mitgliedstaaten können zwar frei entscheiden, ob sie ihre eIDs notifizieren. Aber sie müssen alle eIDs anderer Mitgliedstaaten anerkennen, die bereits notifiziert wurden.

Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Auch die private Wirtschaft kann mit den Regeln der eIDAS-Verordnung eID-Systeme grenzüberschreitend einsetzen.

Mit der eIDAS-Verordnung sollen die Identifizierungssysteme interoperabel und somit die Identifizierung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienstleistungen EU-weit erheblich vereinfacht werden.

 

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.10.2017