Externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) sind wir Ihr Ansprechpartner rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder Institution.

Pflicht ist ein Datenschutzbeauftragter, wenn Voraussetzungen im Unternehmen vorliegen, für die das Gesetz eine Bestellung (Benennung) vorschreibt. Diese Vorschriften finden sich zum einen in Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum anderen in § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Eigener Mitarbeiter oder externer Datenschutzbeauftragter?

Vorteile eines externen Beauftragten:

Jahrelange Erfahrung und aktuelles branchen-übergreifendes Know-how.

Keine Kosten für Fort- und Weiterbildungen zum Erhalt der Fachkunde.

Keine Interessens-
konflikte mit anderen Unternehmens-
bereichen.

Eigener Mitarbeiter muss nicht in anspruchsvolle Themen Datenschutz und Datensicherheit eingearbeitet werden.

Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes eines Mitarbeiters (Kündigungsschutz von einem Jahr).

Unsere Aufgaben im Überblick

Überwachung der Datenverarbeitung
Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, also der Zweckbestimmungen und Erlaubnistatbestände, etwaige Übermittlungsgrundlagen, sowie die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen und Applikationen.

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Schulung von Mitarbeitern
Wir belehren Ihre Mitarbeiter bei Aufnahme der Tätigkeit über das Datengeheimnis nach § 5 BDSG, das Telekommunikationsgeheimnis nach § 88 TKG sowie den Schutz von Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG und bieten zudem jährliche Grundlagen- und Intensivschulungen zum Datenschutz an.

Durchführung von Vorabkontrollen 
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten vor Beginn einer Verarbeitung, sollte diese mit besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbunden sein.

Mitwirkung bei der Beauftragung von Dienstleistern
Wir prüfen Verträge mit Dienstleistern auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit und unterstützen Sie bei der Auswahl des Auftragnehmers unter Berücksichtigung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Mitwirken beim Erstellen von Verfahrensübersichten
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Verfahrensübersichten und Verfahrensverzeichnissen beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie über die zugriffsberechtigten Personen, so dass Sie diese stets zur Einsicht bereithalten können.

Prüfung von Verfahren im Umgang mit Beschäftigtendaten
Wir prüfen in Abstimmung mit Ihnen unternehmensinterne Verfahren, wie den Ein- und Austritt von Mitarbeitern, die Lohn- und Gehaltsabrechnung, das Bewerbermanagement, das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement, sowie die automatisierte Arbeitszeiterfassung.

Mitwirkung bei der Gewährleistung der Rechte
Wir untersuchen für Sie die Verfahren zur Berichtigung, Sperrung und Löschung gespeicherter personenbezogener Daten sowie zur Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten. Zudem bearbeiten wir für Sie Anfragen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter zum Datenschutz.

Unterstützung bei technisch-organisatorischen Maßnahmen 
Wir beraten Sie zu Maßnahmen zur Gewinnung informationstechnischer Sicherheit – sowohl durch organisatorische als auch technische Lösungen oder eine Kombination daraus. Gern überprüfen wir für Sie bereits installierte Lösungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation.  

Datenschutz im Marketing und Vertrieb
Wir stellen für Sie sicher, dass bei erstmaliger Erhebung von personenbezogenen Daten Ihrer Kunden zu Werbezwecken Informationspflichten eingehalten werden. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Sicherstellung der Verfahren zur Umsetzung der Bearbeitung von Werbewidersprüchen und Auskunftsersuchen.

 

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