IT-SICHERHEIT

Schützen Sie Ihr Know How vor Verlust und Ausfällen.

Mehr als 50 Prozent der Unternehmen, die einen Ausfall erlebt haben und keine Notfallplanung hatten, mussten ihre Geschäftstätigkeit aufgeben.

Menschliches und technisches Versagen, Industriespionage, Sabotage, Naturkatastrophen oder terroristische Angriffe sind wesentliche Sicherheitsrisiken für den planmäßigen Fortgang der Unternehmensaktivitäten. Fallen die Informations- und Telekommunikationstechnologie aus, kann dies zu Betriebsunterbrechungen, zu einem Imageverlust oder sogar dem Verlust der gesamten Existenz des Unternehmens führen.

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Welchen finanziellen Verlust oder Imageschaden können und wollen Sie sich leisten?

Jedes Unternehmen, unabhängig seiner Größe, benötigt eine tragfähige Risikoeinschätzung. Gemeinsam mit Ihnen systematisieren wir die IT-Risiken Ihres Unternehmens nach organisatorischen Risiken, infrastrukturellen Risiken sowie anwendungs- und prozessbezogenen Risiken.

Sie sind auf der Suche nach einem externen Informations-Sicherheitsbeauftragten?

Wir setzen uns für den Schutz kritischer Infrastrukturen ein!

Betreibern kritischer Infrastrukturen wurden mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes neue Pflichten auferlegt. Darunter fallen die Einführung von technischen und organisatorischen Mindestmaßnahmen und die Meldung von Systemausfällen und Cyberangriffen.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Einrichtungen, Anlagen und Teile von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens vor Ausfällen oder Beeinträchtigungen optimaler geschützt werden und es nicht zu Versorgungsengpässen oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit kommt.

Betroffen sind hierbei vor allem Unternehmen aus den Bereichen:

Energie
Ernährung
Transport und Verkehr
Gesundheit
Wasserversorgung
Finanz- und
Versicherungswesen
Informationstechnik und Telekommunikation
Staat und
Verwaltung
Medien und
Kultur
Die detaillierte Einteilung der Branchen können Sie
dem Dokument des Bundesministeriums des Innern entnehmen.
Die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV).